LEISTUNGEN

Leistungen

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Unsere Leistungen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen unserer Klienten.

Wir leisten u.a.:



Grundpflege (SGB XI)

wie zum Beispiel:

  • Kleine Körperpflege
  • Große Körperpflege
  • Große erw. Körperpflege
  • Hilfe bei Transferen
  • Kämmen und/oder Rasieren
  • Inkontinenzversorgung
  • Lagerungen
  • Mahlzeiten zubereiten und anreichen
  • Mobilisation in der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Betreuungsleistungen (nähere Ausführung weiter unten)
Liegt ein Pflegegrad vor, übernehmen die Pflegekassen zur Zeit folgende Sachleistungen in der häuslichen/ambulanten Pflege:

Pflegegrad I: € 0,- (Entlastungsleistung € 125,00)

Pflegegrad II: € 761,00
(+Entlastungsleistung € 125,00)

Pflegegrad III: € 1.432,00
(+Entlastungsleistung € 125,00)

Pflegegrad IV: € 1.778,00
(+Entlastungsleistung € 125,00)

Pflegegrad V: € 2.200,00 (Härtefall) (+Entlastungsleistung € 125,00)

Beachten Sie auch Ihren evtl. zusätzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege §39 SGB XI (Info weiter unten).

Behandlungspflege (SGB V)

wie zum Beispiel:

  • s.c. Injektionen
  • i.m. Injektionen
  • Blutzuckermessungen
  • Infusionen
  • Wundverbände
  • Kompressionsverbände
  • Kompressionsstrümpfe
  • Medikamentengabe (auch Tropfen, Salben etc.)
  • Richten von Medikamenten
  • Katheterversorgung
  • PEG Wundversorgung
  • Enterale Ernährung
  • Parenterale Ernährung (Port)
  • Stomaversorgung
  • uvm.

Liegt eine Verordnung von Ihrem Hausarzt vor, übernehmen die Krankenkassen die anfallenden Kosten. (Je nach Krankenkassen sind geringe Eigenanteile wie folgt möglich: €10,00/Verordnung im Jahr sowie 10% der Einzelpreise für die ersten 28 Tage ca. €30,00 - €50,00 pro Jahr).


Hauswirtschaftliche Versorgung (SGB XI)


wie zum Beispiel:

  • Wäsche waschen
  • Wohnungsreinigung

Wir bieten die hauswirtschaftliche Versorgung in Kombination mit der Pflege an, oder Sie entscheiden sich nur für die Hauswirtschaft zu einem privaten Abrechnungssatz.


Psychosoziale Betreuung § 45b und § 124 (SGB XI)


wie zum Beispiel:

  • Vorlesen
  • Spazieren gehen
  • Gemeinsam Spiele spielen
  • Gemeinsam Gespräche führen
  • Gemeinsam Einkaufen gehen
  • Besorgungen Ihrer Verordnungen und/oder Rezepte (Botengänge)

Lesen Sie dazu auch unser Betreuungskonzept (siehe Menüpunkte)

Oder auch, wie hier links zu sehen, Begleitung zu einem Event.

Jahresanspruch des §45b SGB XI beträgt derzeit €1.500,00 (nicht verwendete Stunden werden kumuliert und können zusätzlich verbraucht werden). Guthabenverfall jeweils zum 30.06. eines jeden Folge-Jahres.
Zusätzlich bieten wir an:

Beratungsbesuche § 37.3 (SGB XI)


Pflegebedürftige, die Pflegegeld bzw. Geldleistungen beziehen, haben
  • bei Pflegegrad II und III einmal halbjährlich,
  • bei Pflegegrad IV und V einmal vierteljährlich

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. Wir bieten diese Besuche innerhalb unserer Einzugsgebiete an.


Verhinderungspflege § 39 (SGB XI)


z. Bsp. bei Erkrankung, Urlaub oder zur Entlastung der Pflegepersonen (Leistung kann tage- oder stunden-weise in Anspruch genommen werden).

Aktueller Zuschuss der Pflegekassen für Verhinderungspflege beträgt € 1.612,00 per anno.

Wichtig!
Zusätzlich kann eine Budgetübertragung aus der Kurzzeitpflege über € 806,00 erfolgen, sodass ein Jahresbudget über € 2.418,00 zur Verfügung steht.

(Blankoanträge liegen uns vor, bei Interesse informieren Sie uns einfach.)


Vermittlung von ergänzenden Dienstleistern

wie zum Beispiel:
  • Friseur/Mobiler Friseur
  • Fußpflege
  • Hausnotruf
  • Essen auf Rädern


Hilfe und Beratung

für zum Beispiel:
  • Antragstellung bei Pflegebedürftigkeit
  • Widersprucherhebung bei Ablehnung des Pflegegrades sowie Erstellung eines Pflegetage- buches
  • Antragsstellung und Kommunikation mit Sozialämtern (bei Grundsicherung)
  • Kommunikation mit zuständigen Ärzten und Therapeuten

Notfall Rufbereitschaft

für akute pflegerische Notfallsituationen.

Liegt kein Notfall vor, rufen Sie uns bitte zu den normalen Bürozeiten Mo - Do zwischen 09:00 - 17:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 16:00 Uhr an.
Unseren Service in der Verwaltung haben wir wie folgt ausgebaut:
  • Klientenkassenführung (Wir verwalten Gelder Ihrer Angehörigen für den Haushalt wie z.B. Einkäufe). Aufstellung sowie Kassenbelege erhalten Sie monatlich zur Übersicht
  • E-Mail Korrespondenzen (Sie wohnen weit entfernt von Ihrem Vater oder Ihrer Mutter oder sogar im Ausland? Wir senden Ihnen anfallende Korrespondenzen vorab per E-Mail, so sind Sie immer auf aktuellem Stand)
  • Erteilung von Einzugsermächtigung (wenn Sie nicht zu Ihrer Hausbank gelangen)
  • Übernahme sämtlicher Korrespondenzen im Bereich der häuslichen Krankenpflege und/oder Antragsstellungen.
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