Leistungen
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Unsere Leistungen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen unserer Klienten.
Wir leisten u.a.:

Grundpflege (SGB XI)
wie zum Beispiel:
- Kleine Körperpflege
- Große Körperpflege (in der Dusche, am Waschbecken oder im Pflegebett)
- Große erweiterte Körperpflege (in der Badewanne)
- Aktivierende Pflege (Ressourcenerhaltung durch reines Anleiten der Pflege durch unser Personal)
- Hilfe bei Transferen (Aufstehen/Zubettgehen)
- Kämmen und Rasieren und/oder Haare waschen
- Inkontinenzversorgung
- Lagerungen
- Mahlzeiten zubereiten und anreichen
- Mobilisation in der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten (z. B. Arztbegleitung)
- Betreuungsleistungen (nähere Ausführung weiter unten)
Liegt ein Pflegegrad vor, übernehmen die Pflege-kassen zur Zeit folgende Sachleistungen in der häuslichen/ambulanten Pflege:
Pflegegrad I: € 0,- (Entlastungsleistung € 131,00)
Pflegegrad II: € 796,00 (+Entlastung € 131,00)
Pflegegrad III: € 1.497,00 (+Entlastung € 131,00)
Pflegegrad IV: € 1.859,00 (+Entlastung € 131,00)
Pflegegrad V: € 2.299,00 (+Entlastung € 131,00)
(Härtefall)
Beachten Sie auch Ihren evtl. zusätzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege §39 SGB XI (Info weiter unten).

Behandlungspflege (SGB V)
wie zum Beispiel:
- s.c. Injektionen
- i.m. Injektionen
- Blutzuckermessungen
- Infusionen
- Wundverbände
- Kompressionsverbände
- Kompressionsstrümpfe
- Medikamentengabe (auch Tropfen, Salben etc.)
- Richten von Medikamenten
- Katheterversorgung
- PEG Wundversorgung
- Enterale Ernährung
- Parenterale Ernährung (Port)
- Stomaversorgung
- uvm.
Liegt eine Verordnung von Ihrem Hausarzt vor, übernehmen die Krankenkassen die anfallenden Kosten. (Je nach Krankenkassen sind geringe Eigenanteile wie folgt möglich: €10,00/Verordnung im Jahr sowie 10% der Einzelpreise für die ersten 28 Tage ca. €30,00 - €50,00 pro Jahr).

Hauswirtschaftliche Versorgung (SGB XI)
wie zum Beispiel:
- Wäsche waschen
- Wohnungsreinigung
Wir bieten die hauswirtschaftliche Versorgung in Kombination mit der Pflege an, oder Sie entscheiden sich nur für die Hauswirtschaft zu einem privaten Abrechnungssatz.

Psychosoziale Betreuung § 45b und § 124 (SGB XI)
wie zum Beispiel:
- Vorlesen
- Spazieren gehen
- Gemeinsam Spiele spielen
- Gemeinsam Gespräche führen
- Gemeinsam Einkaufen gehen
- Besorgungen Ihrer Verordnungen und/oder Rezepte (Botengänge)
Lesen Sie dazu auch unser Betreuungskonzept (siehe Menüpunkte)
Oder auch, wie hier links zu sehen, Begleitung zu einem Event.
Jahresanspruch des §45b SGB XI beträgt derzeit €1.572,00 (nicht verwendete Stunden werden kumuliert und können zusätzlich verbraucht werden). Guthabenverfall jeweils zum 30.06. eines jeden Folge-Jahres.
(Blankoanträge liegen uns vor, bei Interesse informieren Sie uns einfach.)

Zusätzlich bieten wir an:
Beratungsbesuche § 37.3 (SGB XI)
Pflegebedürftige, die Pflegegeld bzw. Geldleistungen beziehen, haben
- bei Pflegegrad II und III einmal halbjährlich,
- bei Pflegegrad IV und V einmal vierteljährlich
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. Wir bieten diese Besuche innerhalb unserer Einzugsgebiete an.
Im ersten Quartal muß ein Gespräch vor Ort stattfinden, die weiteren Quartale können über Video-konferenz (Zoom) oder telefonisch durchgeführt werden.
Im Schnitt führen wir 300 Beratungen p. a. durch, bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Termin nicht koordinieren/verwalten können. Rufen Sie uns gerne zu Quartalsbeginn an, wir richten Ihnen einen kurz-fristigen Termin ein. Herzlichen Dank.

Verhinderungspflege § 39 (SGB XI)
z. Bsp. bei Erkrankung, Urlaub oder zur Entlastung der Pflegepersonen (Leistung kann tage- oder stunden-weise in Anspruch genommen werden).
Aktueller Zuschuss der Pflegekassen für Ver-hinderungspflege §39 SGB XI inkl. Übertragungswert aus der Kurzzeitpflege §42 SGB XI beträgt € 2.528,00 per anno.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege:
Mindestens 6 Monate Pflegegrad II - Erteilung.
(Blankoanträge liegen uns vor, bei Interesse informieren Sie uns einfach.)

Vermittlung von ergänzenden Dienstleistern
wie zum Beispiel:
- Friseur/Mobiler Friseur
- Fußpflege (aktuell bilden wir eine eigene Fußpflegerin aus, die ab 2025 ihre Tätigkeiten anbieten kann)
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern

Hilfe und Beratung
für zum Beispiel:
- Antragsstellung bei Pflegebedürftigkeit
- Antragsstellung für Verhinderungspflege §39
- Antragsstellung für Entlastungsleistung §45b
- Antragsstellung für Umstellung auf Sach- oder Kombinationsleistung
- Antragsstellung und Kommunikation mit Sozialämtern (bei Grundsicherung) oder Landeswohlfahrtsverbänden (bei Suchterkrankung)
- Kommunikationen mit zuständigen Ärzten und Therapeuten
- Kommunikationen mit zuständigen Betreuern oder Sozialverbänden

Notfall Rufbereitschaft
für akute pflegerische Notfallsituationen.
Liegt kein Notfall vor, rufen Sie uns bitte zu den normalen Sprechzeiten im Büro an:
Liegt kein Notfall vor, rufen Sie uns bitte zu den normalen Sprechzeiten im Büro an:
Montag 10:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 10:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch Keine Sprechzeiten
Donnerstag 10:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 10:00 bis 15:00 Uhr
Außerhalb unserer Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Unser Pflegepersonal versorgt alle Klienten
täglich (auch Feiertage und Wochenenden)
von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Dienstag 10:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch Keine Sprechzeiten
Donnerstag 10:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 10:00 bis 15:00 Uhr
Außerhalb unserer Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Unser Pflegepersonal versorgt alle Klienten
täglich (auch Feiertage und Wochenenden)
von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Unseren Service in der Verwaltung haben wir wie folgt ausgebaut:
- Klientenkassenführung (Wir verwalten Gelder Ihrer Angehörigen für den Haushalt wie z.B. Einkäufe). Aufstellung sowie Kassenbelege erhalten Sie monatlich zur Übersicht
- E-Mail Korrespondenzen (Sie wohnen weit entfernt von Ihrem Vater oder Ihrer Mutter oder sogar im Ausland? Wir senden Ihnen anfallende Korrespondenzen vorab per E-Mail, so sind Sie immer auf aktuellem Stand)
- Erteilung von Einzugsermächtigung (wenn Sie nicht zu Ihrer Hausbank gelangen)
- Übernahme sämtlicher Korrespondenzen im Bereich der häuslichen Krankenpflege und/oder Antragsstellungen.